
Terminabsagen haben spätestens 48 Stunden vor einem verabredeten Termin zu erfolgen. Bei nicht fristgerechten Absagen behalte ich es mir vor, ein entsprechendes Ausfallhonorar zu berechnen.
Mithra Liebetanz
Honorar
Da Heilpraktiker am System der gesetzlichen Krankenversicherung nicht teilnehmen, erfolgt bei gesetzlich krankenversicherten Patienten in der Regel keine Erstattung der Behandlungskosten eines Heilpraktikers durch die gesetzlichen Krankenkassen.
Mein Angebot richtet sich daher an Selbstzahler und an Patienten, die die Leistungen eines Heilpraktikers mitversichert haben.
Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker oder nach Zeit. Bei Abrechnung nach Zeiteinheiten liegt meine Vergütung zwischen 65,00 € und 80,00 € pro Stunde.

Einzelne Krankenkassen beteiligen sich im Wege einer freiwilligen Satzungsleistung an den Behandlungskosten. Da dies eine individuelle Prüfung durch die Krankenkasse voraussetzt, hat ein Patient sich ggf. vor Aufnahme der Behandlung durch mich bei seiner Krankenkasse über die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer (teilweisen) Übernahme der Behandlungskosten zu informieren.
Gegenüber seiner Versicherung hat der Patient das Erstattungsverfahren stets eigenverantwortlich durchzuführen. Die Höhe der Erstattung durch Kostenträger wie private Versicherungen, Zusatzversicherungen etc. richtet sich nach den individuellen tariflichen Bedingungen. Ich rate Ihnen, sich vorab über diese zu informieren, da Erstattungen entsprechend dem jeweiligen Tarif bzw. den Beihilfebedingungen beschränkt sein können. (z.B. auf die Mindest- oder Höchstsätze des Gebührenverzeichnisses oder ähnliche Regelwerke). Aus diesem Grund kann der Rechnungsbetrag den Erstattungsbetrag durchaus übersteigen. Etwaige Differenzen zwischen den Erstattungen von Leistungsträgern und meinem Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten als Eigenanteil zu tragen.
Abrechnungsgrundlage ist in meiner Praxis nicht das herkömmliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, sondern die sogenannte individuelle Honorarliste.
Somit ist es mir u.a. möglich, bei Selbstzahlern individuell nach Zeiteinheiten abzurechnen oder die Leistungsbeschreibungen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker zu übernehmen und diesen Beschreibungen eigene abweichende Honorare zuzuordnen.
Dieses Verfahren bietet sich auch deshalb an, weil ich Behandlungen anbiete, die gar nicht im Gebührenverzeichnis genannt werden.
Bitte beachten Sie, dass einige Leistungsträger solche analogen Abrechnung nicht akzeptieren, so dass diese Positionen nicht erstattet werden können.
Bitte beachten Sie auch, dass es darüber hinaus weitere Beschränkungen geben kann.
Das (unverbindliche) Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) kommt dann nicht zur Anwendung. Bitte berücksichtigen Sie, dass Beratung und Befundaufnahme sehr zeitintensiv sind – auch diese Zeit ist Behandlungszeit.
Die Ergebnisse etwaiger Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Das Honorar des Heilpraktikers ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.
Bitte beachten Sie:
- Heilpraktiker dürfen keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
- Die behandlungsrelevanten persönlichen Angaben und medizinischen Befunde des Patienten werden von mir in einer Patientenkartei erhoben und gespeichert.
Falls Sie zu meinem Honorar noch Fragen haben, so sprechen Sie mich bitte persönlich an.